A L L G E M E I N E   G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

Im Preis für den 1. Verleihtag sind enthalten:
 - Aufstellung und Stimmung des Instruments vor 14 Uhr des Verleihtages
 - Abbau und Abtransport nach Belieben des Vermieters innerhalb von
   4 Tagen nach dem letzten gebuchten Folgetag.
 - Kooperative Terminfindung wird erwartet.
 - Tonhöhe 440Hz bis 443Hz.
 - nach Übergabe des Instruments gehen alle Vorkommnisse zu Lasten des Mieters
 - Sofern nicht anders festgelegt steht es dem Vermieter frei ein preislich
   höher angesetztes Instrument zum vereinbarten Preis zu stellen.

Aufpreise:
 - Sonderabholung = Festsetzung des exakten Abholtermins durch den Mieter.
 - spezielle Tonhöhe (nur zwischen 440Hz und 446Hz lieferbar)
 - Konzertbetreuung

Versicherungsschutz:
Die Instrumente sind durch eine Instrumentenversicherung versichert, auch
während Sie sich im Gewahrsam des Mieters befinden. Der Mieter kann allerdings
nicht von seinen lt. Bürgerlichem Gesetzbuch obliegenden Pflichten befreit werden.
Gewöhnliche Lack- oder Schrammschäden sind nicht versichert. Da Privathaft-
pflichtversicherungen des Mieters die Beschädigungen an entliehenen Sachen
in der Regel nicht abdecken, sollte er selbst Vorsicht walten lassen und
bei Drittverschulden im eigenen Interesse den Hergang feststellen.

Bezahlung:
In der Regel per Scheck nach Aufstellung und Stimmung des Instruments
Bei Institutionen wenn nötig 8 Tage nach Erhalt der Rechnung.

Gewährleistungen für Konzerte:
Wir haften nicht für Folgeschäden aus nicht eingehaltenen Vereinbarungen,
soweit dies durch Unfall, höhere Gewalt o.ä. geschehen ist.
Um Konzerte abzusichern, bietet es sich an, das Instrument schon ein bis zwei
Tage vorher zu buchen.
Selbst bei bestgewarteten Instrumenten kann eine Saite reißen, Taste klemmen oder
ähnliches. Dieses Risiko trägt der Mieter. Absicherung durch Buchung der
Konzertbetreuung möglich (siehe Preisliste).

Bevorzugte Kontaktaufnahme: 
Tel. (0 70 71) 79 36 59-0 | Fax (0 70 71) 79 36 59-1
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